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Einstweilige Verfügung gegen RTL

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Dem Kölner Fernsehsender RTL wurde per Einstweiliger Verfügung verboten, weiterhin für den Sportwettenanbieter 'Starbet' Werbespots auszustrahlen. Grundlage der Verfügung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Sportwetten auch weiterhin nicht von Privatunternehmen angeboten werden dürfen. RTL ist über seine Tochter RTL Interactive am österreichischen Wettunternehmen Starbet mit 30 Prozent beteiligt, bietet selbst allerdings keine Wetten an, sondern tritt nur als Vermittler auf. Die Einstweilige Verfügung wurde von Nordwest Lotto Hamburg erwirkt und ist zunächst vorläufig. RTL kann entsprechende Rechtsmittel einlegen. Lediglich der staatliche Anbieter Oddset darf Sportwetten anbieten.